Die "Berliner Bettensteuer"
Ab dem 01.01.2014 wird in Berlin die sogenannte City Tax oder auch "Berliner Bettensteuer" nun für alle Übernachtungen in unserer Stadt fällig. Diese Gebühr muss jedem Gast - zusätzlich zu dem reinen (Netto-) Übernachtungspreis durch den jeweiligen Beherbergungsbetrieb berechnet werden.
Bei dem Aufschlag handelt es sich um eine Gebühr in Höhe von 5% auf den jeweiligen Netto-Übernachtungspreis.
Geschäftsreisende sind ab dem 01.04.2024 leider ebenfalls von diesen zusätzlichen Kosten betroffen. Die bisherigen Ausnahmen bestehen nicht mehr.
Jeder Übernachtungsbetrieb in Berlin, so auch wir, muss die CityTax auf die Rechnungn aufschlagen, einbehalten und an das zuständige Berliner Finanzamt abführen.
Die "City Tax" wird in unseren Rechnungen für Sie und Ihre Buchhaltung separat und übersichtlich als Posten aufgeführt. Mit diesem Beleg weisen Sie Ihrerseits die erfolgte Zahlung nach und können diese dann zu einem späteren Zeitpunkt als verauslagte Kosten, denkbar wäre beispielsweise im Rahmen der Betriebsausgaben, verrechnen.
Bei Fragen zu dem Thema sprechen Sie uns bitte einfach an.
Details und erläuternde Unterlagen zu dem Thema können Sie hier herunterladen:
Weiterführende Informationen zu der City Tax finden Sie auf der offiziellen Seite der Senatsverwaltung für Finanzen.
Telefon: 030 / 50 17 49 32 |
eMail: info(at)bau(dot)unterkunft(dot)de |
Fax: 030 / 50 17 49 31 |